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Minijob-Rente

minijob bAV : Eine Investition in die Zukunft Ihrer Mitarbeiter und Ihres Unternehmens.

Mehr Rente für Ihre 400-Euro-Kräfte. Mehr Flexibilität für Sie.
Geringfügig Beschäftigte – auch Minijobber genannt – gibt es heute praktisch in allen Bereichen der Arbeitswelt. Knapp sieben Millionen Menschen arbeiten heute in Deutschland mittlerweile in Minijobs – davon etwa die Hälfte in längerfristigen Arbeitsverhältnissen. Und die Tendenz ist steigend. Minijobber verdienen bis zu 400 Euro im Monat, wobei Sie als Arbeitgeber die pauschalen Abgaben für Steuern und Sozialversicherung zahlen. Es ist klar, dass bei Ihren 400-Euro-Kräften der Spielraum für den Aufbau einer Altersrente äußerst gering ist. Gleichzeitig wäre es wünschenswert, wenn Ihre Arbeitnehmer in Minijobs flexibel etwas mehr arbeiten könnten, ohne ihren Status zu verlieren.

Die Lösung, von der beide Seiten profitieren: minijob bAV.
Dieses spezielle Versorgungskonzept bietet Ihnen jetzt die Möglichkeit, für Ihre Minijobber eine betriebliche Altersversorgung aufzubauen. Auch für Sie als Arbeitgeber zahlt sich das aus: Sie übernehmen soziale Verantwortung, steigern Motivation und erhöhen darüber hinaus Ihre Flexibilität und Produktivität.

So funktioniert’s: Aus Zeit wird Rente.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren eine leichte Erhöhung der Wochenarbeitszeit. Anstatt einer Lohnerhöhung investieren Sie den Betrag in den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung über eine Direktversicherung oder Unterstützungskasse. Das hat für beide Seiten entscheidende Vorteile: Ihre Arbeitnehmer müssen für die Altersvorsorge keine Mehrkosten aufwenden und haben die Möglichkeit, ihre Lebenssituation im Alter maßgeblich zu verbessern. Aufgrund der vereinbarten geringfügigen Mehrarbeit können Sie wiederum Ihre Arbeitskräfte wesentlich gezielter und flexibler einsetzen. Gleichzeitig profitieren Sie von reduzierten Lohnnebenkosten. Der Minijob-Status Ihrer Angestellten bleibt unangetastet, weil diese weiterhin steuer- und sozialabgabenfrei arbeiten.

Maxi-Vorteile mit der minijob bAV :
• Sie können flexibler planen und erhöhen so Ihre Produktivität.
• Sie übernehmen soziale Verantwortung und fördern die Bindung Ihrer Mitarbeiter an das Unternehmen.
• Sie steigern Engagement und Motivation.
• Sie müssen keine höheren Beiträge an die Minijob-Zentrale abführen.
• Sie haben keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
• Sie können die Beträge für die betriebliche Altersversorgung steuerlich absetzen.

  Schauen Sie sich das folgende Rechenbeispiel an:

mtl. Arbeitszeit
mtl. Gehalt
abzgl. Versicherungsbeitrag
im Rahmen der minijob bAV
(Entgeltumwandlung)

40 Std.
400,00 EUR
-

50 Std.
500,00 EUR
100,00 EUR



SV-pflichtiges Gehalt
Pauschale Abgaben*
400,00 EUR
120,00 EUR
400,00 EUR
120,00 EUR


mtl. Gesamtbelastung / Betriebsausgaben
Lohnkosten pro Std
20,00 EUR
13,00 EUR
20,00 EUR
12,40 EUR

  voraussichtlicher mtl. Rentenanspruch des Mitarbeiters**
– gesetzliche RV
minijob bAV
102,40 EUR
-
102,40 EUR
411,00 EUR

 

* Pauschale Abgaben inkl. Lohnsteuer werden durch den Arbeitgeber an die Minijob-
Zentrale gezahlt (Stand: 01/2009).
** Unverbindliches Rechenbeispiel für eine heute 35-jährige Frau zum Alter 67 ohne
vorherige Rentenansprüche bei kontinuierlicher Zahlung der Beiträge an die gRV und
an die minijob bAV. Der Rentenanspruch aus der minijob bAV resultiert aus einer
fondsgebundenen Rentenversicherung mit einer fiktiv unterstellten Wertentwicklung
des Fondsguthabens von 6 %. Ggf. auf die Leistung fällige Steuern und Sozialabgaben
sind nicht berücksichtigt (Stand: 01/2009).


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