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Minijob-Rente

Minijob = Minirente? Das muss nicht sein!

Geringfügig Beschäftigte – auch Minijobber genannt – gibt es heute in vielen Bereichen der Arbeitswelt: ob in der Gastronomie, im Handel, in Dienstleistungsunternehmen oder in Handwerksbetrieben. Knapp sieben Millionen Menschen arbeiten in Deutschland mittlerweile in Minijobs
– davon etwa die Hälfte in längerfristigen Arbeitsverhältnissen. Die Tendenz ist steigend.

Als Minijobber verdienen Sie bis zu 400 Euro im Monat, wobei Ihr Arbeitgeber pauschale Abgaben für die Sozialversicherung zahlt und im Regelfall auch die Lohnsteuer übernimmt. Es liegt auf der Hand, dass der Spielraum für den Aufbau einer Altersrente äußerst knapp ist. Aufgrund des niedrigen Einkommens können Sie nur sehr geringe Versorgungsansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten. Ein weiteres Problem: Viele Arbeitnehmer auf 400-Euro-Basis würden gerne länger arbeiten, möchten aber ihren Status als Minijobber nicht verlieren.

Dafür gibt es jetzt eine Lösung: die minijob bAV. Dieses spezielle Versorgungskonzept bietet Ihnen die Möglichkeit, im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen – und das ganz ohne finanziellen Mehraufwand.


Aus Ihrer Zeit wird Ihre Rente. Und das funktioniert so:

Die minijob bAV basiert auf folgendem Prinzip: Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber eine geringfügige Erhöhung Ihrer Wochenarbeitszeit. Anstelle von mehr Lohn investiert Ihr Arbeitgeber einen Beitrag in den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung.

Dabei fallen für Sie als Arbeitnehmer keinerlei Mehrkosten an und Sie können auf diese Weise eine attraktive Zusatzversorgung aufbauen. Außerdem bleibt Ihr Minijob-Status unangetastet, weil Sie auch weiterhin steuer- und sozialabgabenfrei arbeiten. Darüber hinaus ist diese Versorgungslösung Hartz-IV-geschützt und kann bei einem Arbeitsplatzwechsel oder bei dem Übergang in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis problemlos fortgeführt werden.

Zentrale Anlaufstelle für alle Formalitäten rund um den Minijob ist die Minijob-Zentrale. Sie wurde im Jahr 2003 eingerichtet und gehört zu einem der größten deutschen Sozialversicherungsträger mit dem etwas komplizierten Namen „Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See“ (KBS).

Die Minijob-Zentrale betreut in Ihrer Funktion über 6,8 Millionen Minijobber, 1,9 Millionen Arbeitgeber sowie rund 160.000 Privathaushalte. Die Minjob-Zentrale ist somit die offizielle Melde- und Verwaltungsstelle für Minijobs, übernimmt den Einzug der bei Minijobs anfallenden Sozialabgaben und Steuern und veröffentlicht aktuelle Informationen zu Minijobs.

Diese Zentralisierung hat erhebliche Vorteile: Arbeitgeber wie Minijobber müssen nur noch mit einer einzigen Instanz zusammenarbeiten statt – wie früher – mit verschiedenen Finanzämtern und Krankenkassen.


So einfach kann der Weg zu mehr Rente sein.

Der Aufbau einer Altersversorgung im Rahmen der minijob bAV ist denkbar einfach. Zur Verfügung stehen zwei Durchführungswege: Die Direktversicherung steht denjenigen zur Verfügung, deren Minijob als erstes Beschäftigungsverhältnis zählt. Dabei schließt Ihr Arbeitgeber eine Rentenversicherung für Sie ab. Die Beiträge in diese Versicherung sind Bestandteil Ihrer Vergütung und dienen zum Aufbau der Altersversorgung.

Falls Ihr Minijob für Sie ein zweites oder drittes Beschäftigungsverhältnis darstellt, steht Ihnen der Durchführungsweg Unterstützungskasse zur Verfügung.


Das haben Sie sich verdient.

Nutzen Sie die Chance, etwas für Ihre Altersvorsorge zu tun und damit Ihre zukünftige Lebenssituation entscheidend zu verbessern. Sie erhalten eine Zusatzversorgung, von der übrigens auch Ihr Arbeitgeber profitiert. Er kann durch Ihre leicht erhöhte Arbeitszeit wesentlich flexibler planen und spart zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Nicht zuletzt ist die minijob bAV auch eine Anerkennung für Ihre Leistung und Ihr Engagement. Das steigert schließlich Motivation, Produktivität und Zufriedenheit – und das zahlt sich mit Sicherheit für beide Seiten aus.


Maximale Vorteile mit der minijob bAV:

• Sie bauen eine attraktive Altersvorsorge auf.
• Ihr Status bleibt unangetastet.
• Es entsteht kein finanzieller Mehraufwand für Sie.
• Auf Wunsch können Sie auch Ihre Angehörigen absichern und sich gegen Berufsunfähigkeit schützen.
• Ihre Versorgung wird nicht auf Arbeitslosengeld II angerechnet und ist Hartz-IV-geschützt.
• Von Anfang an sind Ihre Ansprüche unverfallbar.


Diese Rechnung geht für Sie auf.

Zehn Stunden Mehrarbeit im Monat können bereits eine Rente von 411 Euro bringen? Das geht tatsächlich

Schauen Sie sich das folgende Rechenbeispiel an:

mtl. Arbeitszeit
mtl. Gehalt
abzgl. Versicherungsbeitrag
im Rahmen der minijob bAV

40 Std.
400,00 EUR
-

50 Std.
500,00 EUR
100,00 EUR



Nettoeinkommen
Steuern / Sozialabgaben*
400,00 EUR
-
400,00 EUR
-


voraussichtlicher mtl. Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung**
102,40 EUR
102,40 EUR
  mtl. Rentenanspruch aus der minijob bAV**
-
+411,00 EUR

  mtl. Gesamtanspruch 102,40 EUR 513,40 EUR  


* Pauschale Abgaben inkl. Lohnsteuer werden durch den Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale gezahlt (Stand: 01/2009).
** Unverbindliches Rechenbeispiel für eine heute 35jährige Frau zum Alter 67 ohne vorherige Rentenansprüche bei kontinuierlicher Zahlung der Beiträge an die gRV und an die minijob
bAV. Der Rentenanspruch aus der minijob bAV resultiert aus einer fondsgebundenen Rentenversicherung mit einer fiktiv unterstellten Wertentwicklung des Fondsguthabens von
6%. Ggf. auf die Leistung fällige Steuern und Sozialabgaben sind nicht berücksichtigt (Stand: 01/2009).


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